Information zu gesetzlichen Änderungen SEPA
Auch wir als Förderverein kommen um das Thema SEPA nicht herum. Deshalb haben wir uns entschlossen, Sie an dieser Stelle über das neue Lastschrifteinzugsverfahren SEPA zu informieren.
Das bisherige Lastschrift- und Überweisungsverfahren wird vom einheitlichen europäischen Zahlungs-verkehr ersetzt.
Dieses Verfahren heißt SEPA (Single Euro Payment Area).
SEPA gilt für jeden Kontoinhaber.
Die IBAN (International Bank Account Number) ersetzt Ihre bisherige Kontonummer und der BIC (Bank Identifier Code) Ihre bisherige Bankleitzahl.
Was bedeutet das für Sie als Vereinsmitglied?
Für Sie ändert sich wegen der Umstellung auf SEPA-Lastschriften nichts. Wie bisher, buchen wir den fälligen Jahresbeitrag Anfang März von dem bei uns hinterlegten Konto ab.
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helfen auch Sie den Helfern!