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Spenden und Spendenbescheinigungen

Wir danken Ihnen für Ihre Spendenbereitschaft!

Für eine Spende in Höhe von mehr als 300,00 € erhalten Sie von uns nach Jahresende unaufgefordert schriftlich eine Zuwendungsbestätigung, sofern Sie uns Ihren Namen und Ihre Adresse mitteilen.

Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 300,00 Euro genügt ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, wenn daraus der Spender, der gespendete Betrag, das Datum der Spende und der Förderverein Freiwillige Feuerwehr Kettwig e. V. als Empfänger der Spende zu erkennen sind.

Ergänzend hierzu teilen wir Ihnen mit, dass der Förderverein Freiwillige Feuerwehr Kettwig e. V. gemäß letztem Freistellungsbescheid gemäß letztem Freistellungsbescheid für die Jahre 2020 bis 2022 vom 27.08.2024 des Finanzamts Essen-Süd wegen der Förderung des Brandschutzes und des Feuerlöschwesens als gemeinnützig anerkannt und daher von der Körperschaftsteuer befreit ist. Ihre Spende bzw. Ihr Mitgliedsbeitrag wird ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet.

Nähere Angaben zu den satzungsgemäßen Zwecken und die aktuelle Satzung finden Sie auf dieser Homepage.

Im Rahmen der sogenannten Belegvorhaltepflicht müssen Sie die Zuwendungsbestätigung nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung einreichen bzw. übermitteln. Es reicht aus, wenn Sie den Betrag in Ihrer Steuererklärung eintragen und die Bescheinigung auf Nachfrage Ihres Finanzamtes vorlegen können. Bitte legen Sie daher dieses Anschreiben gemeinsam mit der Buchungsbestätigung des Kreditinstituts dem Finanzamt vor, falls Sie vom Finanzamt hierzu aufgefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Förderverein Freiwillige Feuerwehr Kettwig e. V.